Aktuelles zur Störerhaftung

Von | 12. Mai 2016

Quelle: Freifunk-aachen.de Dank dafür an Felix (FX)

Es scheint als habe es einen Durchbruch gegeben. Nach unendlich langen Jahren des Zuschauens und Abwartens soll Deutschland als letztes Land in Europa (vermutlich sogar in der Welt) freie WLAN-Zugänge bekommen. Ohne eine Störerhaftung, wie es sie übrigens in keinem anderen Land auf dem Globus gibt, wird nun ein Weg für einen barriere- und schikanefreien Zugang zum Internet geöffnet.

Der Grund dürfte wohl weniger dem energischen Eintreten der einen oder anderen Partei geschuldet sein, sondern eher der Tatsache das Vereine wie Freifunk seit Jahren bundesweit den salzigen Finger in diese klaffende Internetwunde legen.  Vor allem für die Bundesparteien dürften auch die mehr als deutlichen Äußerungen des EUGH aus dem Frühjahr 2016 unmissverständlich gewesen sein.

Was ist jetzt zu beachten?

Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist (frühestens im Herbst 2016), ändert sich erst mal nichts an der Rechtslage. Aber auch dann wird es auf die Details im Gesetz ankommen. Abmahnungen können nach wie vor verschickt werden, es besteht jedoch die Hoffnung, dass diese zukünftig deutlich leichter abgewehrt werden können.

Kann ich nach der Gesetzesänderung einfach mein WLAN freigeben?

Man sollte keinesfalls einfach sein WLAN ohne Passwort oder mit öffentlich bekanntem Passwort freigeben. Jeder, der sich mit dem eigenen WLAN verbinden kann, hat automatisch auch Zugriff auf das eigene Netz. Dort betriebene Geräte (Kassen, Speichersysteme, Drucker, Scanner, Multimedia, etc.) sind in der Regel nicht besonders gesichert. Daher muss man das WLAN, welches man bereitstellt, sicher vom eigenen Netz trennen. Das geht heute schon mit den Routern von Freifunk. Auch andere Router mit einem sogenannten Gastzugang können eine Lösung sein. Man sollte im Zweifel jemanden hinzuziehen der sich wirklich mit dem Thema auskennt.

Ist Freifunk jetzt überflüssig?

Freifunk sieht sich als Betreiber eines Netzes in Händen der Nutzer. Die Lösung zur Absicherung gegen die Störerhaftung ist im Grunde nur ein Nebenprodukt der Freifunk-Idee. Die Router des Vereins entkoppeln heute schon das eigene Netz vom Freifunknetz. Die Geräte verbinden sich ohne Zutun des Anwenders untereinander, erweitern und bilden so ein freies Netzwerk.

Weitere Informationen
Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit

2 Gedanken zu „Aktuelles zur Störerhaftung

  1. LuMo Beitragsautor

    https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-173/277264

    Tagesordnungspunkt 7

    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
    Drucksache 18/6745
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
    Drucksache 18/.
    b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
    zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung
    Drucksache 18/3047
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
    Drucksache 18/3861
    (TOP 7, 00:45 Stunden)

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